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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Plieschnig Herbert

I. Allgemeines:
1.Nachstehende Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte (Anbote, Annahmen, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, etc.) mit der Firma Plieschnig


2.Mit der ersten rechtsgeschäftlichen Anbahnung erklärt sich der Käufer für diese und alle weiteren Rechtsgeschäfte ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an diese gebunden.

3.Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden durch diese AGB’s ausdrücklich und einvernehmlich außer Kraft gesetzt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

4.Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Ansprüche des Käufers aus dem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden.

II. Die Lieferung:
1.Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen Datum der Auftragsbestätigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Käufer. Bei bedruckter Ware beginnt die Lieferfrist nach Genehmigung des Druckbildes durch den Käufer.

2.Die Lieferart ist dem Verkäufer überlassen. Transportschäden können nur dann anerkannt werden, wenn diese vom Käufer bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt wurden.

3.Lieferterminabgaben können nur annähernd erfolgen. Der Käufer hat lediglich bei unangemessener Überschreitung der Lieferfrist das Recht, unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, dies aber ohne Schadensersatzforderungen.

4.Der Käufer ist verpflichtet ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Ware bis zu 10 % anzuerkennen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

5.Unsere Preise verstehen sich Netto Kassa und basieren auf dem Kostengefüge, Zollsätze und Devisenkurse zum Zeitpunkt der Preisangabe. Wir behalten uns das Recht vor, bei Änderungen derselben die dann gültigen Preise zu verrechnen.

6.Klischee- oder Stanzkosten werden bei Neuanfertigungen nur dann berechnet, wenn dies ausdrücklich im Angebot erwähnt ist. Klischees und Stanzen für die bei der ersten Lieferung ein Kostenbeitrag berechnet wird, bleiben bei uns für Nachbestellungen aufbewahrt, dürfen unseren Betrieb nicht verlassen und stehen bis zur vollkommenen materialmäßigen Abnützung zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass beim Druck Verschiebungen im Druckbildes um + - 3mm möglich sind, und dass sich die Druckposition um + - 3mm verschieben kann.

7.Aufgrund material- und produktionstechnischen Besonderheiten können Schwankungen bei Größe und Grammatur von +-10 % entstehen; die Mengentoleranz beträgt +-10%.
Die Verpackungseinheiten (Kartongröße, Menge per Karton, Unterverpackung sowie Menge per Palette) können sich ändern und stellen keinen Mangel dar.
Feine und filigrane Bestandteile, Raster und Schriften können zulaufen bzw. wegbrechen.
Geringe Farbabweichungen, Farbverläufe wie auch weiße Blitzer lassen sich nicht ausschließen.
Aufgrund der oftmals hohen Farbintensität auf dem weichen Material kann ein geringer Abrieb der Druckfarbe nicht vermieden werden. Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar und rechtfertigen nicht zur Reklamation. Wir sichern sorgfältigste Erledigung zu.

8.Die Angegebenen Druckfarben sind nur Annähernd und können auf Grund des Materials Abweichen. Die Druckfarben sind nicht Bindend und können sich auch beim Nachdruck Ändern. Dies stellt keinen Mangel dar und rechtfertigen nicht zur Reklamation. Wir sichern sorgfältigste Erledigung zu.

III. Zahlung:
1.Zahlungen haben nur schuldbefreiende Wirkung, wenn an die angeführte Bankverbindung des Verkäufers, an inkassoberechtigte Mitarbeiter des Verkäufers oder gegen Quittung bar geleistet wird mit Zugang der Barzahlung. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Spesen des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Käufers.

2.Im Verzugsfall werden vom Verkäufer Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.m. verrechnet. Der Käufer ist im Verzugsfall verpflichtet, Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwaltes zu ersetzen. Für den Fall eines Zahlungsverzuges von mehr als 20 Tagen ab Fälligkeit werden eingeräumte Preisnachlässe sowie sämtliche Zahlungserleichterungen, insbesondere Raten- und/oder Stundungsvereinbarungen, selbst wenn diese nach Fälligkeit eingeräumt wurden, hinfällig.

IV. Eigentumsvorbehalt:
1.Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an der von ihm gelieferten Ware und auch an der aus etwaiger Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle eines Eigentumserwerbes durch Vermengung, Verarbeitung oder vergleichbare Fälle vor vollständiger Bezahlung haftet der Käufer dem Verkäufer für sämtliche hieraus entstehenden Schäden. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderwertige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zu melden.

2.Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer sofort darüber Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.

3.Im Falle der Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers entsteht ein Aussonderungsrecht an der unter Vorbehalt gelieferten Ware und darf diese, auch wenn sie zur Weiterveräußerung angeschafft wurde, nicht mehr weiterveräußert werden.

4.Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer überträgt dieser seinen eigenen allenfalls bestehenden Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Dritten bis zur vollständigen Bezahlung der Ware an uns.

V. Rücktrittsrecht:
1.Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheit länger als 10 Tage im Rückstand, so ist der Verkäufer zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Im diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, jedenfalls 50 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu fordern, ohne einen Nachweis über einen Schaden erbringen zu müssen.

2.Der Verkäufer ist bis zur Lieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche der Verkäufer nach seinem Ermessen seine Forderung als gefährdet erachtet.

VI. Schadenersatz, Gewährleistung und Haftung:
1.Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens binnen 3 Tagen ab Warenübernahme dem Verkäufer schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Dem Verkäufer ist unverzüglich die Möglichkeit einzuräumen, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung des Lieferanten zurückzuschicken, den Wert der Reklamation mit Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzuhalten. Für den Fall einer berechtigten Reklamation hat der Verkäufer das Recht, eine Ersatzlieferung zu leisten.

2.Wird die Ware trotz Reklamation ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verarbeitet, so haftet der Käufer für eventuelle Folgeschäden und verzichtet damit auf jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

3.Es gilt als vereinbart, dass der Schadenersatz für Folgeschäden ausgeschlossen wird. Wird die Ware beim Käufer nicht sachgemäß gelagert oder zu lange aufbewahrt, geschieht dies auf eigene Verantwortung und ohne Haftung des Verkäufers.


4.Sämtliche Haftungen des Verkäufers in mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Vertragserfüllung sind mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Überdies ist jede Haftung des Verkäufers auf das doppelte des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

VII. Gerichtsstand:
1.Bei Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht.


2.Für rechtliche Streitigkeiten in mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in 9300 St. Veit / Glan vereinbart.

VIII. Allfälliges:
1.Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Vertragsbestimmung gilt es durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Verkäufer:
PLIESCHNIG Vertreibs GmbH
Handelsstraße 11
9300 St. Veit / Glan
Austria
Tel.: +43 4212 6310
Fax: +43 4212 72870
Mail:
Web: www.plieschnig.eu

 

 

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